Kosten

Da wir versuchen möglichst vielen Menschen, eine homöopathische Behandlung zu ermöglichen, haben wir bezüglich unserer Behandlungskosten eine sozialverträgliche Staffelung gewählt.

Sonderregelungen sind im Einzelfall möglich – bitte sprechen Sie uns direkt an.

(Familien)- Einkommen bis

1399 € netto

(+ 300 € pro Familienmitglied ohne Einkommen)

(Familien)- Einkommen

ab 1400 € netto

(+ 300 € pro Familienmitglied ohne Einkommen)

(Familien)- Einkommen

ab 2100 € netto

(+ 300 € pro Familienmitglied ohne Einkommen)

oder Privat- oder Zusatzversicherte

Erstanamnese 90 € Erstanamnese 160 € Erstanamnese 195 €
Folgetermin 30 € Folgetermin 65 € Folgetermin 75 €
Wochenendnotdienst 25 € Wochenendnotdienst 30 € Wochenendnotdienst 35 €

Beratungen (auch telefonisch) werden nach Aufwand und Einkommen mit 3 bis 50 € in Rechnung gestellt.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich die Erstattungen der Privaten – und Zusatzkassen an der Gebührenordnung für Heilpraktiker orientiert, deren Gebührensätze zuletzt vor mehr als 25 Jahren angepasst wurden. Es kann also möglich sein, dass Sie als Versicherter einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen.

Wir empfehlen trotzdem einen Abschluss einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlungen, da erfahrungsgemäß in den meisten Fällen doch ein Großteil der Behandlungskosten übernommen wird.

Es gibt große Unterschiede in der Leistungserbringung der Versicherungen. Daher empfiehlt sich ein genauer Tarifvergleich der verschiedenen Anbieter.